Auslandsförderung

Auslandsförderung

Auslandsförderung ©KFM von pixelio.de

Auslandsaufenthalte, ob Studium oder Praktikum, werden auf gesonderten Antrag gefördert. Der Antrag ist an das für das jeweilige Land bestimmte Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Man kann die Förderung die das zuständige Inlandsamt leistet, also nicht mit ins Ausland nehmen und sollte sich rechtzeitig um alle Formalitäten kümmern!

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die BAföG-Auslandsförderung ist, dass die Auslandsausbildung/das Praktikum für die Ausbildung im Inland besonders förderlich ist (Diese Bescheinigung erstellt die Hochschule u.a. auf  Formblatt 6) und zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die reguläre Ausbildung angerechnet werden kann.

Mindestdauer

Die Anforderungen unterscheiden sich hierbei danach, ob man ein Auslandsstudium absolvieren oder an einem lt. Studienordnung vorgeschriebenen Praktikum teilnehmen will.

Für Auslandsstudien gilt:

  • Die Mindestdauer muss mindestens 6 Monate bzw. 1 Semester bei einem Besuch einer gleichwertigen Ausbildungsstätte bzw. 12 Wochen betragen, wenn eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule vorliegt.
  • Die Mindestdauer für ein nach Studien und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum muss 12 Wochen betragen.
  • Nunmehr kann die Ausbildung in einem Mitgliedsstaat der EU auch bis zu einem Abschluss der Ausbildung im Ausland gefördert werden. Dabei sind auch Länderwechsel möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich dann nach der in der ausländischen Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit.

Leistungen

Auch Auslandsaufenthalte, ob Studium oder Praktikum können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Der Antrag ist an das für das jeweilige Land bestimmte Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Man kann die Förderung die das zuständige Inlandsamt leistet, also nicht mit ins Ausland nehmen und sollte sich rechtzeitig um alle Formalitäten kümmern. In Form von 50% Zuschuss und 50 % unverzinslichem Darlehen werden in beiden Fällen gefördert:

  • Der Grundbedarf in Höhe von 649 € enthält auch die Kosten für die Unterkunft
  • Kosten der Krankenversicherung nach § 13a BAföG - max. 71 €
  • Beim Studium in einem EU-Land werden die Reisekosten für die Hin- und Rückreise in Höhe von je 250 € in Europa bzw. je 500 € für die anderen Länder übernommen.
  • Für Nicht-EU-Länder wird außerdem zum Teil ein Auslandszuschlag geleistet (entsprechend dem für das jeweilige Land zugeordneten Betrag bis zu 315 €).

Die Kosten für nachweisbar notwendige Studiengebühren (max. 4.600 €/Jahr) werden jedoch in beiden Fällen als Vollzuschuss gewährt.

Argumente für eine Auslandsausbildung

Im Regelfall bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt. Wer also zwei Semester einer Ausbildung im Ausland durchführt, kann anschließend seine Förderungshöchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG im Inland entsprechend verlängern.

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