Darlehen

Darlehen ©Stephan Fischer

Darlehen ©Stephan Fischer

Kurzfristiges Darlehen des Studentenwerkes Freiberg

Vergabegrundsätze

  • Abfederung einer kurzzeitigen finanziellen Notlage
  • unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden
  • kann parallel zum BAföG bezogen werden. 
  • kein Rechtsanspruch 

Kredithöhe und Laufzeit

  • bis zu 400 €, Rückzahlungsende nach max. 9 Monaten

Bewerberkreis

  • Studierende der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen

Antragsstellung / Auszahlung

  • Beantragung erfolgt schriftlich beim Studentenwerk Freiberg
  • Die Auszahlung erfolgt per Überweisung

Für die Bearbeitung werden benötigt

von deutschen Studierenden

  • gültige Immatrikulationsbescheinigung und
  • Personalausweis

von ausländischen Studierenden

  • gültige Immatrikulationsbescheinigung und
  • gültiger Aufenthaltstitel

Die Vergaberichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

Verzinsung

  • Bei Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen fallen keine Zinsen an

Rückzahlung

  • Abschluss der Rückzahlung max. 9 Monate nach Auszahlung
  • Die Rückzahlung kann in einem Betrag oder ratenweise erfolgen.
  • Der vereinbarte Rückzahlungsbetrag erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto.

Ihre Ansprechpartner

Kontaktperson
Geyer, Elke
Ausbildungsförderung, Sachbearbeiterin (A - F, N) & Kurzfristiges Darlehen
Telefon:  03731 383289 03731 383289
Anschrift:
Petersstraße 5
09599 Freiberg
Kontaktperson
Uhlig, Martina
Hauptsachbearbeiterin Mietbuchhaltung/ Darlehensrückzahlung
Telefon:  03731 383131 03731 383131
Telefax: 03731 383192
Anschrift:
Agricolastraße 14-16
09599 Freiberg

Der Härtefonds des Deutschen Studentenwerks e.V.

Vergabegrundsätze

  • überbrückende Finanzierungshilfe für Studierende in einer wirtschaftlichen Notsituation
  • die Notlage kann durch einen anderen privaten oder staatlichen Träger kurzfristig nicht gelindert werden
  • Deckung notwendiger Studienaufwendungen oder für Bedarf, der nicht durch das BAföG gedeckt ist

Kredithöhe und Laufzeit

  • Maximal das 12-fache des monatlichen BAföG-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben (Stand 01.07.2014: 7.164,00 €)
  • Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 60 Monate, sie beginnt mit dem Monat der Auszahlung der ersten Rate

Bewerberkreis

  • Studierende der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen
  • Eine nach dem Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses verfolgte Promotion, Aufbau- oder Zweitstudiengang sind nicht förderfähig

Antragsstellung / Auszahlung

  • Beantragung und Auszahlung erfolgen über das Studentenwerk Freiberg
  • Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten zu Monatsbeträgen, die 1/12 der Darlehenssumme nicht überschreiten dürfen
  • Überweisung erfolgt auf das Konto des Darlehensnehmers
  • Die Rückzahlungsbeträge werden als Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht.

Verzinsung und Bürgschaft

  • Das Darlehen wird bei Einhaltung der Vergabebedingungen nicht verzinst.
  • Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft zu hinterlegen.

Rückzahlung

  • spätester Beginn der Rückzahlung ist 6 Monate nach Auszahlung der letzten Rate
  • Monatliche Tilgungsraten müssen mindestens 55 € betragen.

Ihre Ansprechpartner

Kontaktperson
Boeck, Diana
Sozialberatung & Härtefonds des DSW e.V.
Telefon:  03731 383202 03731 383202
Telefax: 03731 383102
Anschrift:
Büro Sozialberatung (1. OG), Petersstraße 5, 09599 Freiberg
ODER Beratungscenter (EG), Wohnhaus 3, Am Schwanenteich 8, 09648 MW
Sprechzeiten
Kontaktperson
Uhlig, Martina
Hauptsachbearbeiterin Mietbuchhaltung/ Darlehensrückzahlung
Telefon:  03731 383131 03731 383131
Telefax: 03731 383192
Anschrift:
Agricolastraße 14-16
09599 Freiberg