Darlehen
Darlehen ©Stephan Fischer
Kurzfristiges Darlehen des Studentenwerkes Freiberg
Vergabegrundsätze
- Abfederung einer kurzzeitigen finanziellen Notlage
- unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden
- kann parallel zum BAföG bezogen werden.
- kein Rechtsanspruch
Kredithöhe und Laufzeit
- bis zu 400 €, Rückzahlungsende nach max. 9 Monaten
Bewerberkreis
- Studierende der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen
Antragsstellung / Auszahlung
- Beantragung erfolgt schriftlich beim Studentenwerk Freiberg
- Die Auszahlung erfolgt per Überweisung
Für die Bearbeitung werden benötigt
von deutschen Studierenden
- gültige Immatrikulationsbescheinigung und
- Personalausweis
von ausländischen Studierenden
- gültige Immatrikulationsbescheinigung und
- gültiger Aufenthaltstitel
Die Vergaberichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Verzinsung
- Bei Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen fallen keine Zinsen an
Rückzahlung
- Abschluss der Rückzahlung max. 9 Monate nach Auszahlung
- Die Rückzahlung kann in einem Betrag oder ratenweise erfolgen.
- Der vereinbarte Rückzahlungsbetrag erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto.
Ihre Ansprechpartner
Geyer, Elke
Ausbildungsförderung, Sachbearbeiterin (A - F, N) & Kurzfristiges Darlehen
Anschrift:
Besuchsadresse: Nonnengasse 22, 09599 Freiberg
Postadresse: Poststelle der TUBAF, Akademiestraße 6, 09599 Freiberg
Naumann, Anja
Hauptsachbearbeiterin Miet-/Debitorenbuchhaltung
Telefax:
03731 383102
Anschrift:
Agricolastraße 14-16
09599 Freiberg
Der Härtefonds des Deutschen Studentenwerks e.V.
Vergabegrundsätze
- überbrückende Finanzierungshilfe für Studierende in einer wirtschaftlichen Notsituation
- die Notlage kann durch einen anderen privaten oder staatlichen Träger kurzfristig nicht gelindert werden
- Deckung notwendiger Studienaufwendungen oder für Bedarf, der nicht durch das BAföG gedeckt ist
Kredithöhe und Laufzeit
- Maximal das 12-fache des monatlichen BAföG-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben (Stand 01.07.2014: 7.164,00 €)
- Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 60 Monate, sie beginnt mit dem Monat der Auszahlung der ersten Rate
Bewerberkreis
- Studierende der durch das Studentenwerk Freiberg betreuten Hochschuleinrichtungen
- Eine nach dem Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses verfolgte Promotion, Aufbau- oder Zweitstudiengang sind nicht förderfähig
Antragsstellung / Auszahlung
- Beantragung und Auszahlung erfolgen über das Studentenwerk Freiberg
- Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten zu Monatsbeträgen, die 1/12 der Darlehenssumme nicht überschreiten dürfen
- Überweisung erfolgt auf das Konto des Darlehensnehmers
- Die Rückzahlungsbeträge werden als Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht.
Verzinsung und Bürgschaft
- Das Darlehen wird bei Einhaltung der Vergabebedingungen nicht verzinst.
- Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft zu hinterlegen.
Rückzahlung
- spätester Beginn der Rückzahlung ist 6 Monate nach Auszahlung der letzten Rate
- Monatliche Tilgungsraten müssen mindestens 55 € betragen.
Ihre Ansprechpartner
Boeck, Diana
Sozialberatung & Härtefonds des DSW e.V.
Telefax:
03731 383102
Anschrift:
Büro Sozialberatung (1. OG), Petersstraße 5, 09599 Freiberg
ODER Beratungscenter (EG), Wohnhaus 3, Am Schwanenteich 8, 09648 MW
Naumann, Anja
Hauptsachbearbeiterin Miet-/Debitorenbuchhaltung
Telefax:
03731 383102
Anschrift:
Agricolastraße 14-16
09599 Freiberg