Studienkredite

Studienkredite

Studienkredite ©Rainer Sturm von pixelio.de

Informationen zu Studienkrediten

Angebote von Sparkassen & Banken

Mehr als 40 Banken und Sparkassen bieten in Deutschland Studienkredite für angehende Akademiker an. Dabei sind deutliche Unterschiede bei den Kosten und der Risikobegrenzung, aber auch beim maximal möglichen Finanzierungsvolumen festzustellen.

Welches Angebot unterm Strich das Beste ist, lässt sich für niemanden pauschal beantworten. Manche Kredite decken keine Auslandssemester ab, andere wiederum sind vergleichsweise teuer, bieten aber mehr Flexibilität. Entsprechend der jeweiligen Lebens- und Studiensituation muss hier jeder für sich die beste Lösung finden.

Den idealen Kredit zur Studienfinanzierung gibt es allerdings nicht. Die "Stiftung Warentest" hat in den vergangenen Jahren eine vergleichende Übersicht über die Studienkreditangebote von 72 Banken und Sparkassen mit den aktuellen Zinssätzen und Kreditbedingungen veröffentlicht.

Kredit bedeutet Schulden

Wer einen Kreditvertrag mit einer Bank abschließt, geht eine Geldschuld ein, die zeitlich verzögert zusammen mit den Zinsen zurückgezahlt werden muss. Die Laufzeit eines Kredites wird im Vertrag festgelegt und kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

Bevor Sie einen Kreditvertrag unterschreiben, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend und unabhängig zu dieser Thematik beraten zu lassen. Da das geliehene Geld später mit Zinsen an die Bank zurückgezahlt werden muss, ist jedoch Zurückhaltung geboten. Für die Zeit der Prüfungen oder für einen  vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland kann ein Kredit die Sicherung des Lebensunterhalts sinnvoll ergänzen. Ein gesamtes Studium sollte dagegen nicht mit einem Kredit finanziert werden.

Prüfen Sie noch einmal, ob Sie nicht doch einen Anspruch auf BAföG haben oder ein Stipendium beantragen können. Beides sind günstigere Finanzierungsformen. Gerade, wenn für einen Kredit sehr gute Studienleistungen gefordert werden, sollte man damit auch einen Stipendiengeber überzeugen können.

Verschuldungsgrenze

Für die anwachsenden Schulden existiert bei den meisten Angeboten keine Obergrenze. Zusammen mit den Zinsen kann sich eine beachtliche Summe anhäufen, die zurückgezahlt werden muss. Wer nach dem Studium dann zum Beispiel wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht sofort ins Berufsleben startet, läuft Gefahr, sich übermäßig zu verschulden. Der Kredit sollte deshalb von vornherein auf das absolut Notwendige beschränkt werden.

Tipps

  • Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum zusammen und ermitteln Sie auf dieser Basis Ihren tatsächlichen Bedarf pro Monat.
  • Lassen Sie sich ausführlich von mehreren(!) Anbietern beraten, bevor Sie einen Kreditvertrag abschließen.
  • Lassen Sie sich eine genaue Kostenaufstellung und die gesamte Rückzahlungssumme (mit Tilgungsvarianten) von den Banken geben.
  • Vergleichen Sie die Konditionen (v. a. den Effektivzins) der verschiedenen Anbieter sorgfältig. Meiden Sie Anbieter, die ihre Vertragsbedingungen nicht vollständig veröffentlichen.
  • Bevorzugen Sie in einer Niedrigzinsphase Verträge mit einem festen Zinssatz.
  • Es kann sinnvoll sein, die Zinsen zu stunden und nicht von der monatlichen Auszahlungsrate abziehen zu lassen.
  • Übrigens: Alle Vereinbarungen in einem Kreditvertrag sind verhandelbar!
    Geben Sie sich deshalb nicht mit einem Standardangebot zufrieden, das nicht genau zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen passt.

Bildungskredit der Bundesregierung

Vergabegrundsätze

  • Zusatzfinanzierung der Ausbildung in einer fortgeschrittenen Phase - zum Beispiel nach der erfolgreichen Zwischenprüfung oder nach einem Bachelor-Abschluss
  • Finanzierung eines Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiums
  • unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden
  • kann parallel zum BAföG bezogen werden.
  • kein Rechtsanspruch

Kredithöhe und Laufzeit

  • längstens zwei Jahre monatlich max. 300 Euro, insgesamt max.7.200 Euro
  • Für außergewöhnlichen Aufwand kann einmalig ein Abschlag im Voraus gezahlt werden (max. 3.600 €).
  • Zahlung erfolgt in der Regel bis zum Ende des 12. Studiensemesters. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird der Kredit nur dann gewährt, wenn die Studierenden zur Abschlussprüfung zugelassen sind und sie das Studium innerhalb des möglichen Förderungszeitraums abschließen können. Dies muss die Prüfungsstelle bescheinigen.

Bewerberkreis

  • deutsche Studierende sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende
  • Ausbildungen, die im Rahmen des BAföG anerkannt sind, und solche an einer ausländischen Ausbildungsstätte, wenn sie einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sind.
  • Antragsteller, die das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antragsstellung / Auszahlung

  • schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • BVA erteilt - sofern die Kreditvoraussetzungen erfüllt sind - einen Bewilligungsbescheid
  • damit kann der Auszubildende einen privatrechtlichen Kreditvertrag mit der KfW-Bankengruppe in Frankfurt (Main) abschließen.
  • Die Auszahlung der Kreditraten erfolgt monatlich durch die KfW-Bankengruppe.

Achtung: Damit der Bewilligungsbescheid des BVA wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats unterzeichnet an die KfW zurückgesandt werden.

Verzinsung

  • Der Kredit wird von der Auszahlung an verzinst.
  • Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen ohne Antrag gestundet.
  • Als Zinssatz wird der EURIBOR plus Aufschlag (1 % pro Jahr) erhoben.

Rückzahlung (inklusive Zinsen)

  • vier Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 Euro
  • Vorabrückzahlung ganz oder teilweise möglich (andere Regelung als beim BAföG).

KfW -Studienkredit

Vergabegrundsätze

  • Finanzierung von Lebenshaltungskosten während eines Studiums
  • ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von Einkommen bzw. Vermögen

Kredithöhe und Laufzeit

  • monatlich zwischen 100 und 650 Euro
  • max. 14 Semester (= 54.600 €; alters- und studienabhängig)
  • keine Einmalzahlung des gesamten Kreditbetrages
  • zweimal jährlich kann der Darlehensbetrag angepasst werden

Bewerberkreis

  • Studierende unter 44 Jahren im Erststudium, Zweit-, Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder Promotion

Antragsstellung / Auszahlung


Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Unter www.kfw.de/studienkredit steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Es wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können.
  • Mit dem Vertragsangebot sowie ggf. weiteren Formularen gehen Sie zu einem an der Abwicklung des Programms mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl (akkreditierte Kreditinstitute und einige Studentenwerke, siehe www.kfw.de/studienkredit-vertriebspartner). Diese beraten im Hinblick auf den persönlichen Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen und prüfen, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Unterzeichnung des Vertragsangebots darf erst im Beisein eines Mitarbeiters des Vertriebspartners vorgenommen werden!

Verzinsung

  • Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Sie basiert auf dem EURIBOR zzgl. eines vereinbarten Aufschlags. Jeweils zum 01.04. und 01.10. werden die Zinsen für das kommende Halbjahr angepasst.
  • Um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen, wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ein maximaler Zinssatz garantiert.
  • Ab Beginn der Tilgungsphase gibt es jeweils zum 01.04. und 01.10. die Möglichkeit, einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens zu vereinbaren - längstens jedoch für 10 Jahre, siehe Zinskonditionen

Rückzahlung

  • die KfW erstellt einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht
  • es besteht die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder durch Wahl einer anderen monatlichen Rate eine abweichende Tilgungsdauer zu generieren.(Merkblatt der KfW)

Studentenwerke als Vertriebspartner des KfW-Studienkredits

Viele Studentenwerke in Deutschland vertreiben den KfW-Studienkredit. Im Gegensatz zu anderen KfW-Vertriebspartnern beraten sie auch zu allen weiteren und oftmals günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten. Das Studentenwerk Freiberg ist kein Vertriebspartner der KfW, berät aber prinzipiell bei finanziellen Problemen.

 

Ihr Ansprechpartner

Kontaktperson
Boeck, Diana
Sozialberatung & Härtefonds des DSW e.V.
Telefon:  03731 383202 03731 383202
Telefax: 03731 383102
Anschrift:
Büro Sozialberatung (1. OG), Petersstraße 5, 09599 Freiberg
ODER Beratungscenter (EG), Wohnhaus 3, Am Schwanenteich 8, 09648 MW
Sprechzeiten