Studienstarthilfe beantragen | Hier findest du die Fristen!

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000€ und kann ab sofort von allen Erstsemestern beantragt werden, welche sich erstmalig an einer Hochschule immatrikuliert haben und im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bezogen haben.

Die Beantragung ist möglich bis Ablauf des Monats nach Ausbildungsbeginn – heißt also bei Studienstart am 1.10.24 kann die Studienstarthilfe bis 30.11.24 beantragt werden (TUBAF) / heißt also bei Studienstart am 1.9.24 kann die Studienstarthilfe bis 31.10.24 beantragt werden (HSMW).

Und bei der Gelegenheit sollte auch gleich (falls noch nicht erledigt) der Antrag auf BAföG gestellt werden.

Denn wer die Studienstarthilfe erhält, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch BAföG-berechtigt.

Weitere Infos und Antragstellung: www.bafoeg-digital.de


Bei Fragen könnt Ihr Euch an Euer Amt für Ausbildungsförderung wenden, dass wie folgt erreichbar ist: per Telefon unter 03731 383 280 oder per mail an bafoeg@swf.tu-freiberg.de.

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