Rechtsberatung
Studierende, die in Sachen Recht Fragen haben oder Beratung brauchen, können sich kostenlos an die Rechtsauskunft oder Rechtsberatung des Studentenwerkes Freiberg wenden.
Wir bieten Ihnen eine im Studentenwerksbeitrag enthaltene fachkundige Rechtsberatung im Rahmen unseres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches gem. § 109 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz an.
Sie steht allen Studierenden offen. Die kostenlosen Beratungen werden von fachkundigen Personen durchgeführt. Die Übernahme der Kosten für ein über die Beratung hinausgehendes Tätigwerden (Anfertigung eines Schriftsatzes etc.) ist hierbei nicht vorgesehen.
Wer anschließend doch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen will, sollte mit einer entsprechenden Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen und eine kostenlose Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz beantragen. Hierzu kann beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts oder einer Anwältin übernommen. Hierbei ist lediglich ein Eigenanteil von 15 € zu entrichten. Der Beratungsgutschein wird einkommensabhängig gewährt und deckt in aller Regel die Kosten des Beratungsgesprächs, ggf. eines Widerspruchsschreibens, ab.
In welchen Fällen wir helfen
Bei der Rechtsberatung erhalten Studierende beispielsweise Hilfe, wenn der Chef den Lohn für den Nebenjob nicht bezahlt oder der Vermieter die Kaution nicht zurück überweist.
Es gibt im Alltag immer Fragen, bei denen man auf Nummer sicher gehen möchte.
Wie wir helfen
Wir beraten Sie gerne in allen juristischen Fragen - jedoch ausschließlich persönlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.
Die juristischen Beratungsleistungen sind für euch nur für Themen möglich, an denen das Studentenwerk Freiberg nicht unmittelbar beteiligt ist. Eine Beratung ist daher nicht möglich beim Thema BAföG, hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Auch für Mietrechtsangelegenheiten, in denen das Studentenwerk Freiberg der Vermieter ist, verweisen wir ebenfalls an andere Beratungsstellen.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Die Rechtsberatung findet in den ungeraden Kalenderwochen immer Mittwochs von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig, um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden.