Versicherungen

Versicherung

Versicherung ©Stephanie Hofschlaeger von pixelio.de

Hausratversicherung

Viele Studierende gründen mit dem Studium einen ersten eigenen Hausstand. Egal ob im Wohnheim oder in einer WG wohnend, steht die Frage, ob man eine eigene Hausratversicherung abschließen sollte oder sogar muss. Die Frage kann man nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten. Es ist daher sinnvoll, sich mit seinen Eltern zu beraten, ob der Hausrat der Studentenbude in der vorhandenen elterlichen Hausratversicherung mitversichert ist oder nicht. Sinnvoll ist ein eigener Abschluss auf jeden Fall, wenn man wertvolles oder hochwertiges Mobiliar sein eigen nennt. Ansonsten ist abzuwägen, ob man das nötige Kleingeld hat, um zerstörte Gegenstände oder Möbel neu anzuschaffen.

Haftpflichtversicherung

Mit der Haftpflichtversicherung ist es ähnlich wie mit der Hausratversicherung. Ein Blick in die elterliche Police ist äußerst ratsam. Im Grunde sind die Kinder solange in der elterlichen Haftpflicht mitversichert, solange sie sich in Ausbildung befinden, die Ausbildung nahtlos an die schulische Ausbildung anschließt und man noch im Haushalt der Eltern lebt. Viele Studierende nehmen mit Studienbeginn einen Wohnortwechsel vor, wenn sie an den Studienort ziehen.

Eine Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung wie die KfZ-Haftpflicht. Jeder sollte sich jedoch fragen, ob man den Schaden, den man anderen zufügt und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche, aus eigener Tasche begleichen kann. Schon das geliehene Mobiltelefon, das man versehentlich fallen lässt oder die Brille der Banknachbarin, auf die man sich aus Versehen setzt, kann für das Budget des Studenten ruinös sein. Der Gang zum Versicherungsvertreter seines Vertrauens ist daher bares Geld wert.

Krankenversicherung

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist zur Einschreibung und für die Rückmeldung zum neuen Semester notwendig. Studierende sind in der Regel bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern beitragsfrei mitversichert. Bei geleistetem Wehr- oder Freiwilligendienst verlängert sich die Mitversicherung um die geleistete Dienstzeit. Danach muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Erhält ein Studierender Ausbildungsförderung nach dem BAföG, bekommt er als beitragspflichtig oder freiwillig Krankenversicherter nach § 5 Abs. 12 Nr. 9 und 10 SGB V maximal 62 € und bei eigener Pflegeversicherung 11 € zu seinem Bedarf. Eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse ist vorzulegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waisenrentenbezieher und als Arbeitnehmer versicherte Studierende.

Genaue Angaben und Informationen über Beitragshöhe, Leistungen usw. erhalten Sie auf folgender Website.

Freizeit - Unfallversicherung

Das Studentenwerk Freiberg hat für die Studierenden der TU Bergakademie Freiberg und der Hochschule Mittweida eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Freizeitunfälle. Er gilt weltweit und rund um die Uhr. Die Versicherung umfasst maximal folgende Leistungen:

  • 63.000 € Invaliditätsleistung
  • 28.000 € Invaliditätsgrundsumme
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € Kosten für kosmetische Operationen

Sollten Sie einen Unfall erleiden und diese Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, dann ziehen Sie bitte in jedem Fall einen Arzt hinzu und wenden sich unverzüglich an das Studentenwerk Freiberg (siehe: Ihre Ansprechpartner).

Unfallversicherung

Eingeschriebene Studierende sind im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) bei Unfällen mit Körperschaden unfallversichert. Die Versicherung greift während des Hochschulbetriebes und auf dem direkten Weg von und zur Hochschule. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursprünglichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule stehen.

Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung ist für Universitäten und Hochschulen Sachsens die Unfallkasse Sachsen.

Jeder Unfall ist durch den Studierenden oder einen Beauftragten (Zeuge) innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Wegeunfallanzeigen nimmt das Dezernat Studienangelegenheiten entgegen, andere Hochschulunfälle werden beim Verantwortlichen für die Veranstaltung gemeldet.

Ihre Ansprechpartner

Kontaktperson
Boeck, Diana
Sozialberatung & Härtefonds des DSW e.V.
Telefon:  03731 383202 03731 383202
Telefax: 03731 383102
Anschrift:
Büro Sozialberatung (1. OG), Petersstraße 5, 09599 Freiberg
ODER Beratungscenter (EG), Wohnhaus 3, Am Schwanenteich 8, 09648 MW
Sprechzeiten
Dietrich, Carla
Innerer Dienst, Rechnungswesen
Telefon:  03731 383127 03731 383127
Telefax: 03731 383102
Anschrift:
Agricolastr. 14/16, 09599 Freiberg
Sprechzeiten